Bern, 28. April (Nefail Maliqi)- Wie wir Tage zuvor geschrieben haben, ist mit dem Ausstieg aus dem « Krieg » vor der Pandemie die Zahl der Asylsuchenden in der Schweiz gestiegen, nicht nur aus dem Land der Rumänen, sondern auch aus dem Balkan. Dies hat dazu geführt, dass der Bundesrat die Voraussetzungen schafft, um mit der stetig steigenden Zahl von Asylgesuchen umzugehen, berichtet die Schweizer Tageszeitung auf Albanisch Le Canton27.ch
Bedarf im Herbst erwartet
Der Bundesrat schafft die Grundlagen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylgesuchen. Er hat am 26. April 2023 im Grundsatz entschieden, bei Bedarf zusätzliche Unterbringungsplätze zu schaffen. Damit sollen die ausgelasteten Kollektivstrukturen von Bund und Kantonen entlastet werden.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Gesamtstrategie und ein Konzept zur Erstellung temporärer Unterkünfte auszuarbeiten und zum Entscheid vorzulegen. Um rasch auf erhöhten Bedarf reagieren zu können, beantragt er dem Parlament vorsorglich einen Kredit von 132,9 Millionen Franken. Das EJPD ist beauftragt, mit den Kantonen ihren Beitrag an die Betriebskosten zu definieren.
Die monatlichen Eintritte ins Schweizer Asylsystem liegen im laufenden Jahr bei 1600 bis 1800 Gesuchen. In seinem wahrscheinlichsten Szenario rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) für 2023 mit 27 000 Asylgesuchen (+/- 3000) in der Schweiz. Hinzu kommen aktuell rund 66 000 Personen mit Schutzstatus S, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Damit die Schweiz weiterhin alle schutzsuchenden Menschen unterbringen und eine zusätzliche Belastung der Kantone in der zweiten Jahreshälfte 2023 vermieden werden kann, müssen rechtzeitig zusätzliche Kollektivstrukturen aufgebaut werden.
Um den erwarteten Spitzenbedarf im Herbst 2023 abdecken und die nicht mehr zur Verfügung stehenden Anlagen der Armee ersetzen zu können, erarbeitet das EJPD eine Gesamtstrategie und ein Konzept zur Erstellung temporärer Unterkünfte. Über dieses will der Bundesrat noch vor dem Sommer entscheiden.
Um im Bedarfsfall auch die nötigen Mittel bereitstellen zu können, beantragt der Bundesrat dem Parlament vorsorglich 132,9 Millionen Franken. Er hat den diesbezüglichen Nachtragskredit des SEM zum Voranschlag 2023 des Bundes bewilligt. Der Bundesrat erwartet von den Kantonen eine Beteiligung an den Betriebskosten. Die entsprechenden Gespräche werden in den kommenden Wochen geführt.