Bern, 20. Mai – Da der Präsident des Kosovo eine völkerrechtlich geschützte Person ist, liegt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der kosovarischen Delegation bei den Behörden des Gastlandes Schweiz. „Die Schutzmassnahmen der kosovarischen Sicherheitskräfte ergänzen die Sicherheitslage im Gastland…“, erklärte die Schweizerische Bundespolizei (FEDPOL) 24 Stunden vor dem Besuch des kosovarischen Präsidenten in der Schweiz.
FEDPOL: Kosovo-Präsidentschaft für 48 Stunden in der Schweiz in guten Händen
Die kosovarische Präsidentin Vjosa Osmani erhielt nach ihrem Besuch in Tirana und 48 Stunden vor ihrem Besuch in der Schweiz eine Morddrohung. Die Nachricht sei vom Medienberater des Präsidenten bestätigt worden, berichtet der Korrespondent der schweizerisch-albanischen Zeitung LeCanton27.ch in Pristina.
In Bern trifft sie Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter. Die beiden Staatschefs werden über wirtschaftliche und diplomatische Beziehungen, Sicherheitsfragen, Migration, Stabilität auf dem Westbalkan sowie die Schweizer Präsenz im Kosovo sprechen – letzterer wird manchmal als „27. Kanton“ bezeichnet, schreibt die albanischsprachige Schweizer Zeitung LeCanton27.ch.
Nach der Drohung gegen Präsidentin Osmani im Kosovo versicherte die Schweizer Polizei, dass in der Schweiz alle Maßnahmen ergriffen worden seien, um ihre Bewegungsfreiheit und ihr Leben zu gewährleisten, da hier der Rechtsstaat herrsche.
Zu Sicherheitsfragen gab die Schweizerische Bundespolizei (FEDPOL) gegenüber der albanischsprachigen Schweizer Zeitung LeCanton27.ch folgende Erklärung ab: „Das Bundesamt für Polizei fedpol gewährleistet den Schutz von Personen, die in der Schweiz völkerrechtlichen Schutz genießen. fedpol beobachtet und analysiert die Entwicklung der Situation ständig, um mögliche Sicherheitsfolgen für die Schweiz zu identifizieren. Zu diesem Zweck steht fedpol in Kontakt mit anderen Bundesbehörden, Kantonen, ausländischen Vertretungen und seinen internationalen Partnern…“
Da der Präsident des Kosovo eine völkerrechtlich geschützte Person ist, liegt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der kosovarischen Delegation bei den Behörden des Gastlandes – der Schweiz. Die Schutzmassnahmen der kosovarischen Sicherheitskräfte ergänzen die Sicherheitslage des Gastlandes. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden findet ein regelmässiger und konstruktiver Austausch statt. Ausländisches Sicherheitspersonal darf in der Schweiz zudem nur Waffen tragen, wenn es über eine von fedpol ausgestellte Waffenbewilligung verfügt. Ausländisches Sicherheitspersonal darf diese Waffen zudem nur zur Selbstverteidigung einsetzen…“, erklärte FEDPOL heute gegenüber der schweizerisch-albanischen Zeitung LeCanton27.ch.
Durch die enge Zusammenarbeit der beiden Behörden findet ein regelmäßiger und konstruktiver Austausch statt. Ausländisches Sicherheitspersonal darf zudem in der Schweiz nur dann Waffen tragen, wenn es über eine auf Anfrage von Fedpol ausgestellte Waffenbewilligung verfügt. Ausländische Sicherheitskräfte dürfen diese Waffen nur zur Selbstverteidigung einsetzen.
Bei diesen Besuchen ergreift die zuständige Kantonspolizei in Abstimmung mit dem Sicherheitsdienst des Bundes (FEDPOL) die notwendigen Massnahmen, um die der Schweiz völkerrechtlich obliegenden Schutzverpflichtungen zu erfüllen.